Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gebührensätze

1. Angebote und Haftung

Unsere Angebote, Mitteilungen, Exposés, etc. und unsere Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Grundstückseigentümer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger, Behörden oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen. Es obliegt daher den Kunden, die darin enthaltenen Informationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die SIC Immobilienforum Chiemgau GmbH & Co. KG haftet bei etwaigen von ihr zu vertretenden Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten/erteilen.

2. Informationspflicht des Auftraggebers / Alleinauftrag

Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich unser Auftraggeber während der Vertragslaufzeit, zur Herbeiführung des gewünschten Vertragsabschlusses, keine Dritte, insbesondere weitere Makler einzuschalten.

3. Vertraulichkeit

Unsere Angebote, Mitteilungen, Exposés, etc. sind ausschließlich für den Kunden bestimmt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung durch uns an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft (Kauf-, Miet-, Pacht- oder Erwerbsvertrag), ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten. Als Dritte gelten auch Ehepartner, Familienangehörige und juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.

4. Geschäftsgegenstand

Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere über Wohnräume/Wohngebäude, Industrieobjekte, Renditeobjekte, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen und Ladenlokale, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertung benannter Objekte. Die SIC Immobilienforum Chiemgau GmbH & Co. KG übernimmt gegenüber dem Käufer keine Anlageberatung.

5. Gegenstand und Entstehen des Provisionsanspruches

Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages, insbesondere auch eines sog. „Share-Deals“, ist eine Provision in Höhe von 3,57 % (inklusive Umsatzsteuer) des vereinbarten Kauf- bzw. Erwerbspreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä. zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % vom Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.

Hat ein vermittelter Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages (wie oben genannt) ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zum Gegenstand und ist der Erwerber ein Verbraucher (i.d.R. Privatperson) ist die SIC berechtigt vom Erwerber und Verkäufer jeweils die Provision in Rechnung zu stellen, die auch mit dem jeweils anderen Vertragsteil vereinbart wurde. Der Auftraggeber und der Erwerber tragen in diesem Fall die Provision jeweils zu gleichen Anteilen.

Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnräumen erhalten wir vom Auftraggeber der Vermietungsleistung eine Provision von 2,38 Monatsmieten inklusive Umsatzsteuer. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 3,57 Monatsnettomieten inklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Optionsrechte gelten als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts auf Vertragsverlängerung. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete in Mietverträgen über Wohn- oder gewerblichen Räumen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grundlage unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Dies gilt auch bei Erwerb eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekts im Zuge eines Bieterverfahrens insbesondere einer Zwangs- oder sonstigen Versteigerung. 

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die auf rechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Bei Kaufverträgen ist die Berechnungsgrundlage der Provision der Kaufpreis inkl. aller Nebenentgelte sowie Inventar. Bei Mietverträgen ist Vertragswert das vom Mieter während der Vertragszeit zu zahlende Entgelt inklusive Mehrwertsteuer ohne Nebenkosten. Zur Vertragszeit gehört auch eine dem Mieter verbindlich eingeräumte Option. Ist Berechnungsgrundlage der Provision die Monatsmiete, berechnet sich diese inklusive Mehrwertsteuer, ohne Nebenkosten aus der während der Vertragszeit zu zahlenden Miete.

6. Folgegeschäft

Der Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekt weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von uns abgeschlossenen Maklervertrag finden. 

7. Fälligkeit der Provision

Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der Maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. 

Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. gegenüber Verbrauchern in Sinne von § 13 BGB, in allen anderen Fällen in Höhe von 8 %  p. a., jeweils über dem gültigen Basiszinssatz, fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Die Provisionen verstehen sich zuzüglich zu den Angeboten. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

8. Tätig werden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

9. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

10. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen befugt sind, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Wir verweisen hierzu insbesondere auf die Datenschutzrichtlinien.

11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Für Vollkaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, wird als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart..

12. Wiederrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SIC Immobilienforum Chiemgau GmbH & Co KG, Maximilianstr. 20, 83278 Traunstein, 0861 909499-20, info@sic-chiemgau.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 
Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Näheres unter Widerrufsrecht.

13. Onlinestreitbeilegung 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.